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Bei der Beantragung eines US-Visums muss zusammen mit dem Online-Antragsformular DS-160 immer auch ein digitales Passbild hochgeladen werden.
Um zu gewährleisten, dass Ihr Passbild unsere Vorgaben erfüllt, lesen Sie bitte die nachfolgenden Anforderungen an das Passbild. Wenn wir zu dem Schluss kommen, dass das Passbild die Vorgaben nicht erfüllt, werden wir Sie um ein neues Passbild bitten. Wir raten dazu, zum Visagespräch ein auf Fotopapier ausgedrucktes Passbild mitzubringen, auch wenn Sie bereits ein digitales Foto eingereicht haben.
Vorgaben für das Passbild:
Damit Ihr Antrag bearbeitet werden kann, müssen die folgenden Mindestanforderungen erfüllt sein. Detailliertere Informationen finden Sie unten.
Die Passbilder dürfen nicht älter als sechs Monate sein.
Die Passbilder müssen circa 5 cm x 5 cm groß sein.
Die Abbildung des Kopfes des Antragstellers muss vertikal eine Länge von 2,5 cm bis 3,5 cm haben.
Es muss sich um Farbbilder handeln, die vor einem weißen Hintergrund aufgenommen wurden.
Der Antragsteller muss direkt in die Kamera blicken und es sollten möglichst beide Ohren sichtbar sein.
Das Passbild darf nicht montiert sein, und es muss sich um eine Frontalaufnahme handeln. Frontalaufnahme bedeutet, dass der Antragsteller direkt in die Kamera blickt. Der Antragsteller sollte nicht nach unten oder zur Seite schauen, und das Gesicht sollte circa 50 Prozent des Passbildes ausfüllen. Obwohl verschiedene Frisuren und Kopfbedeckungen eine Definition dessen, was unter „Gesicht“ genau zu verstehen ist, erschweren, sollte allgemein der Kopf des Antragstellers, also das Gesicht und die Haare, vertikal vom Scheitelpunkt bis zur Kinnspitze und horizontal einschließlich der Haare, zu sehen sein.
Das Passbild sollte quadratisch mit Seitenlängen von jeweils 5 cm sein, und der Kopf sollte sich in der Bildmitte befinden. Der Kopf (gemessen vom Scheitelpunkt bis zur Kinnspitze) sollte auf dem Passbild zwischen 25 mm und 35 mm groß sein, und die Augen sollten einen Abstand von 28 mm bis 35 mm zur Bildunterkante haben.
Es muss sich um Farbbilder handeln, die vor einem weißen Hintergrund aufgenommen wurden. Auf dem Passbild darf kein Rahmen zu sehen sein.
Kopfbedeckungen und Hüte sind nur zulässig, wenn sie aus religiösen Gründen getragen werden, und dürfen selbst dann keinen Teil des Gesichts des Antragstellers verdecken. Sonnenbrillen und andere Accessoires, die vom Gesicht (Definition s.o.) ablenken, sind nicht zulässig, außer wenn sie medizinisch erforderlich sind (zum Beispiel abgeklebtes Auge oder Augenklappe). Ein Passbild, das den Antragsteller mit einer traditionellen Maske oder einem Schleier zeigt, der eine angemessene Identifizierung verhindert, ist nicht zulässig. Passbilder von Angehörigen des Militärs, Flug- und anderem Personal mit Mütze sind nicht zulässig. Passbilder von Antragstellern mit stammestypischem oder anderem Kopfschmuck, der nicht ausdrücklich religiöser Natur ist, sind nicht zulässig.
Wir können nicht garantieren, dass Ihnen ein Visum ausgestellt wird. Bitte machen Sie keine endgültigen Reisepläne und kaufen Sie keine Tickets, bevor Sie das Visum erhalten haben.
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