Persönliche Voraussetzungen und Auskunftserteilung
1) Der Arbeitnehmer erklärt, uneingeschränkt arbeitsfähin und frei von ansteckenden krankheiten zu sein. Er erklärt ferner, weder Schwerbehinderter noch einem Schwerbehinderten Gleichgesteller zu sein.Weiblich Mitarbeiterinnen erklären, dass im Moment keine Schwangerschaft vorliegt.
2) Änderungen des Personenstandes und der Anschrift des Arbeitnehmer sind der Firma unverzüglich zu melden. Der Arbeitnehmer ist verpflichtet,jede Änderung seiner Anschrift,sowie das Eintreten von Obdachlosigkeit gesondert mitzuteilen.Mitteilungen oder sonstige Erklärungen an die letzte Anschrift des Arbeitnehmers gelten mit dem 2 . Tage nach ihrer Absendung als zugegangen